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4. Datenschutz
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Stand Januar 2009)
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn dies zwischen Fliegende Köche und dem Auftraggeber schriftlich vereinbart wurde. Dies in Form der Unterzeichnung des Angebotes und damit einer Auftragsbestätigung.
2. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, wird zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses eine Abschlagszahlung in Höhe von 50 Prozent der Netto-Auftragssumme fällig.
Die Restzahlung nach Rechnungslegung durch Fliegende Köche.
Zahlungen sind innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungslegung fällig.
3. Der Auftraggeber hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und somit seine Bestellung zu stornieren. Soweit keine weiteren schriftlichen Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und Fliegende Köche getroffen wurden, hat Fliegende Köche einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Bei einem Rücktritt unter 7 Tagen vor dem vereinbarten Veranstaltungsbeginn, beträgt die vom Auftraggeber zu tragende Rücktrittspauschale 50 Prozent der vereinbarten Auftragssumme. Bei Stornierung 3 Tage vor dem Event werden 75 Prozent der Auftragssumme berechnet. Dem Auftraggeber bleibt das Recht vorbehalten, die Entstehung eines geringeren Schadens auf Seiten von Fliegende Köche nachzuweisen.
4. Bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10 Prozent ist Fliegende Köche berechtigt, die dem Vertrag zugrunde liegenden Einzelpreise entsprechend zu erhöhen. Im Falle einer Erhöhung der tatsächlichen Teilnehmerzahl, erfolgt eine Neuberechnung unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Einzelpreise und der tatsächlichen Teilnehmerzahl.
5. Der Auftraggeber haftet für die Beschädigung und den Verlust von zum Zwecke der Durchführung der Veranstaltung von Fliegende Köche zur Verfügung gestellten Gegenständen.
6. Getränke werden nach tatsächlichem Verbrauch und nach jeweiliger Gebindegröße (Kiste etc) abgerechnet. Angebrochene Gebinde werden komplett berechnet.
7. Personal wird nach der Einsatzzeit vor Ort abgerechnet. Für Einsatz-Beginn und Einsatz-Ende des Personals sind die aufgeführten Uhrzeiten auf dem Event-Lieferschein verbindlich. Wenn An- und Abfahrten mitberechnet werden, wird darauf im Angebot separat hingewiesen.
Mindesteinsatzzeit vor Ort sind 4 Stunden.
8. Anlieferungen sind immer auf der Basis kalkuliert, dass der Event-Ort ebenerdig oder zumindest per Aufzug erreichbar ist. Sofern hier erschwerte Bedingungen für das Aufbauteam ohne vorherige Information durch den Auftraggeber vorgefunden werden, behält sich Fliegende Köche vor eine Aufwandspauschale zu berechnen.
9. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages müssen schriftlich erfolgen.
10. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
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